Praxis der Organtransplantation
Wie sieht die Praxis einer Organspende bzw. Organtransplantation aus?
Welche Organe können gespendet/transplantiert werden und wer bekommt ein Spenderorgan?
Auf dieser Seite sind einige Basisinformationen zu finden.Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende gegeben sein?
Mangel an Organspendern - Der Bedarf an Spenderorganen
Welche Organe können transplantiert werden ?Ablauf einer Organspende / Transplantationsaktion
Lebendspende - Voraussetzungen und rechtliche Regelungen
Hirntod - Weitere Informationen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende gegeben sein? Stirbt ein Mensch, während er maschinell beatmet wird, funktionieren Herz, Kreislauf, Nieren und andere Organe noch. Deshalb können die Nieren, das Herz, die Lunge, die Leber und die Bauchspeicheldrüse übertragen werden. Deshalb ist die Übertragung von Organen auch nur unter diesen eingeschränkten Voraussetzungen möglich (v.a. Unfalltote). Herz und Nieren müssen "frisch" sein, wenn sie andern das Leben retten sollen. Nach internationaler Übereinkunft gilt seit 1968 der Hirntod als individueller Tod eines Menschen. Die Organe werden bei schlagendem Herzen entnommen.
Die Hornhaut der Augen und die Gehörknöchelchen sind nicht an diese Voraussetzungen gebunden.
Weitere Materialien
Planet Wissen
Mangel an Organspendern
Bundesweit warten fast 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Viele sterben, bevor sie eine rettende Spende erhalten können.
Das Transplantionsgesetz regelt seit 1997 die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen. Voraussetzung ist eine Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten. Ist sie nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen. Der Handel mit Organen ist in Deutschland verboten.Deutsche Stiftung für Organstransplantation (Aktuelle Informationen)
Video - Organmangel in Deutschland (Planet Wissen)
Mangel an Spenderorganen und das Gerechtigkeitsproblem
Organspender in Deutschland (2010-2019) Organtransplantationen in Deutschland
Welche Organe können transplantiert werden ?
Fortschritte in der Medizin ermöglichen es, sehr unterschiedliche Organe und Gewebe nach dem Tod eines Menschen auf einen anderen zu übertragen.
So können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut (Organe) sowie Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe) transplantiert werden.nach: DSO
Ablauf einer Organspende / Organtransplantation
Auf der Intensivstation Die Behandlung schwerer Hirnschäden gehört zum Alltag in den Krankenhäusern. Doch nicht immer sind die intensiven Bemühungen der Ärzte, das Leben dieser Patienten zu retten, erfolgreich. Trotz aller Anstrengungen Leben zu retten, tritt der Tod ein.
Video - Logistik einer Organspende (Planet Wissen)
Beim Hirntoten ist die Gehirnfunktion vollständig und irreversibel erloschen. Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen, auch wenn Kreislauf und Atmung des Verstorbenen noch künstlich aufrecht erhalten werden. Der Hirntod muss durch zwei erfahrene Ärzte festgestellt und dokumentiert werden, die unabhängig vom Transplantationsteam sind.
Feststellung des Todes
Liegt keine eigene positive Erklärung zur Organspende vor, werden die nächsten Angehörigen darum gebeten, stellvertretend für den Verstorbenen zu entscheiden. Wird eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen gefunden, werden die Angehörigen darüber informiert.
Einwilligung der Angehörigen
Die Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation im nächstgelegenen Transplantationszentrum wird von der Intensivstation informiert. Sie ist Ansprechpartner in allen Fragen der Organspende, veranlasst medizinische Tests vor einer Organentnahme, informiert Eurotransplant und organisiert die Organentnahme.
Organisation der Organspende
Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle für Organspenden in 8 Staaten, den Benelux-Ländern, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Vorrangiges Ziel ist die optimale Verfügbarkeit von Spenderorganen.
Die Organentnahme erfolgt durch ein erfahrenes Ärzteteam. Bis zur Verpflanzung werden die Organe konserviert. Nach der Explantation wird der Leichnam versorgt.
Explantation der Organe
Dem Toten werden Blut- und Gewebeproben entnommen, um gewebetypische Merkmale festzustellen, die für die Übereinstimmung von Spender und Empfänger von Bedeutung sind. Dies spielt vor allem für die Nierentransplantation eine Rolle. Die Ergebnisse werden umgehend an Eurotransplant weitergegeben.
Typisierung der Gewebe
Eurotransplant ist zuständig für die Organvermittlung. Es führt die Organempfänger in Deutschland, Österreich, Ungarn, Kroatien, Slowenien und den Benelux-Staaten auf einer gemeinsamen Warteliste. Bei Eurotransplant ermittelt der Computer nach festgelegten Kriterien die Empfänger.
Organvermittlung
Die Empfänger werden umgehend benachrichtigt und für vorbereitende Untersuchungen in die Klinik gebeten. Falls keine medizinischen Vorbehalte bestehen, werden die Spenderorgane transplantiert. Nach einem geglückten Eingriff nehmen die Organe ihre Tätigkeit auf.
Transplantation
Lebendspender muss vor Kommission
Neue Regelung tritt Anfang Dezember in Kraft / Organhandel soll vorgebeugt werdenWer zu Lebzeiten einem Todkranken ein Organ spenden will, muss künftig zunächst vor einer Kommission beweisen, dass er dies freiwillig und ohne finanzielle Anreize tut. Das verlangt eine neue Regelung des Transplantationsgesetzes, die Anfang Dezember in Kraft tritt.
So sollen Organhandel und psychischer Druck auf den potentiellen Lebendspender verhindert werden. Da der Anteil solcher Organspenden seit 1997 auf 15, in einigen Kliniken sogar auf 50 Prozent aller Transplantationen gestiegen ist, erhofft man sich von der Regelung mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Der Kommission sollen je ein Arzt, ein Jurist und eine in psychologischen Fragen erfahrene Person angehören. Die Details ihres Vorgehens regeln die Sozialministerien der einzelnen Bundesländer. Dort begrüßt man die Neuregelung als wirksames Mittel, um einem Organhandel zumindest innerhalb der deutschen Grenzen vorzubeugen.
"Es ist vielleicht zunächst einmal ungewohnt, sich als Organspender einer solchen Kommission zu stellen. Aber wir wollen damit nicht dem Bürger zu nahe treten, sondern das Vertrauen der Bevölkerung in das Transplantationswesen fördern, indem wir Druck auf den Spender und Organhandel unterbinden", sagt Ulrich Neth vom Sozialministerium in Baden-Württemberg. Er räumt aber ein, dass ein etwaiger Organhandel außerhalb Deutschlands mit dieser Regelung nicht verhindert werden können.
Kritiker halten die Kommission allerdings für überflüssig und vielleicht sogar gefährlich - nämlich dann, wenn wegen der Anhörung eine Zeitverzögerung bei der medizinischen Behandlung des Organempfängers entstünde.Jürgen Reitinger, Vorsitzender der Planungsgruppe Organtransplantation in Baden-Württemberg, erläutert seine Bedenken: "Durch die Regelung wird unnötig Aufwand betrieben und Zeit verbraucht, die im Notfall sogar das Leben des Patienten, der auf ein Organ wartet, bedroht." Die persönliche Anhörung sei überhaupt nicht erforderlich, da die Freiwilligkeit des Spenders schon in den jeweiligen Transplantationszentren ausreichend abgeklärt werde.
Als Lebendspender kommen nach deutschem Recht sowieso nur dem Patienten nahestehende Personen wie Verwandte oder Lebenspartner in Frage. Auch kann längst nicht jedes Organ auf diese Weise verpflanzt werden. Hauptsächlich Nieren und in seltenen Fällen auch Teile von Lunge, Leber oder Bauchspeicheldrüse werden per Lebendspende übertragen. Reitinger hält das bisherige Vorgehen, bei dem alle nötigen Gespräche innerhalb der betreffenden Krankenhäuser während der Vorbereitung auf die Organtransplantation geführt werden, für völlig ausreichend. "Eine Alternative wäre, nur noch bei berechtigten Zweifeln im Transplantationszentrum den betreffenden Spender der Kommission vorzuführen", schlägt er vor. Im übrigen seien die meisten "Horrormeldungen" über angeblichen Organhandel völlig übertrieben und derartige Fälle in Deutschland schon lange nicht mehr vorgekommen...
"Wiesbadener Kurier" 16.11. 99
Überblick Organspende