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 Praxis der Organtransplantation





Die Vermittlung der Organe – Eurotransplant "Einige Menschen zweifeln, dass die Verteilung der Organe immer gerecht erfolgt und ob nicht doch reiche oder einflussreiche Menschen bevorzugt werden...

Um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, regelt das Transplantationsgesetz die Vermittlung der Organe und stellt jegliche Form des Organhandels unter Strafe. Das Gesetz schreibt die Errichtung einer zentralen Vermittlungsstelle vor, die die Organe nach den Vorschriften dieses Gesetzes vermittelt. 

Aufgrund ihrer bereits ausgebauten Infrastruktur und ihrer langjährigen Erfahrung übernahm die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden diese Aufgabe..." (BzgA)

Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle für Organspenden in 8 Staaten, den Benelux-Ländern, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Vorrangiges Ziel ist die optimale Verfügbarkeit von Spenderorganen.

Verwaltung der gemeinsamen Warteliste nach Meldung eines Spenders durch die DSO: Ermittlung der Empfänger per Computer nach festgelegten Kriterien der Bundesärztekammer
 
 

 

nach Wikipedia (Januar 2020) - Regelungen auch für andere Länder
 

Der Zusammenschluss der Länder und die zentrale Registrierung von Wartepatientinnen und Wartepatienten bei Eurotransplant erhöhen die Chance, dass ein passendes Organ gefunden und schnell transplantiert werden kann. Zentrale Aufgabe von Eurotransplant ist es, auf der Basis von objektiven medizinischen Kriterien eine gerechte Vermittlung von Organen zu gewährleisten. 

Zudem müssen bei der Organvermittlung die gesetzlichen Vorgaben der beteiligten Länder berücksichtigt werden. 

In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass keine Organe transplantiert werden dürfen, die materiell entgolten, also gehandelt wurden. Zudem ist es verboten, Organe von Spenderinnen und Spendern zu übertragen, bei denen der Hirntod nicht gemäß den gesetzlichen Regelungen zweifelsfrei festgestellt wurde. 

Nicht gegen das Gesetz verstößt es hingegen, Organe aus Eurotransplant-Ländern zu übertragen, die bei der Entscheidung über eine Organspende die sogenannte „Widerspruchslösung“ anwenden. Diese besagt, dass die Organentnahme grundsätzlich auch ohne die Zustimmung der Angehörigen zulässig ist, wenn die potentielle Spenderin oder der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat...
 



 
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