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Wann ist ein Mensch wirklich tot ?
Der Streit um die Hirntoddefinition
 
Hirntod Im Mittelpunkt der ethischen Auseinandersetzungen steht die Frage, ob der Hirntod mit den Tod des Menschen gleichgesetzt werden kann oder ob dies nur die letzte Phase eines irreversiblen Sterbeprozesses ist.

 
Basisinformationen zur Hirntodkonzeption
Der Hirntod aus ethischer Sicht (R. Stoecker)
Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD
Stellungnahme der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
Streit um den letzten Atemzug (Aus:"Stern")
Organtransplantation - Wissen wir was wir tun ? (F. Meyer)
Zur pragmatischen Umdefinierung des Todes (H. Jonas)
Kritik der Hirntodkonzeption  (K. P. Jörns)

  Weiterführende Texte

Erläuterung des Hirntodes (Medizinische Stellungnahmen)
Organspende und Selbstbestimmung (Aufsatzsammlung 2011)
 

   Kritik der Hirntodkonzeption

Kritik der Hirntodkonzeption - Texte
Geschichte des Hirntod-Kriteriums
Interessengemeinschaft Kritische Bioethik
  Argumente gegen die Hirntodkonzeption

Der Streit um den Hirntod  - Video
  ARTE (2018)

Sabine Müller (2011):   Wie tot sind Hirntote?
 Argumente zur Gleichsetzung von Hirntod und Tod (BPB)
 



 


 
 
Basisinformationen zur Hirntodkonzeption

 

" Hirntod" wird definiert als Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauffunktion. Der Hirntod ist der Tod des Menschen."
(" Kriterien des Hirntodes" des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer vom 29.6.91)
 
 
        Hirnstrommessung lebend  und tot (nach AK Organspende)
 
 

Diagnose des Hirntodes
Die Hirntod-Diagnostik wird von zwei Ärzten durchgeführt, von denen wenigstens einer über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schwerer Hirnschädigung verfügen muss. Zumeist wird es sich dabei um Neurologen, Neurochirurgen oder neurologisch versierte Intensivmediziner anderer Fachrichtungen handeln. Keiner der beiden Ärzte darf an einer Organübertragung mitwirken. Die Erfüllung aller Voraussetzungen sowie die Ergebnisse der klinischen und technischen Untersuchungen werden in einem standardisierten Hirntod-Protokoll dokumentiert. Als Todeszeit gilt der Zeitpunkt, zu dem alle Kriterien erfüllt und durch beide Untersucher bestätigt wurden.


 

Probleme mit der Hirntoddefinition
Gegner des Hirntod-Kriteriums gehen davon, dass das menschliche Empfindungsvermögen mit dem Hirntod nicht erloschen sei, sondern auch untergeordnete Strukturen zu differenzierten Wahrnehmungen von Schmerz- und Berührungsreizen befähigt seien.
Sie sehen Probleme mit der Würde des Sterbens.
Kritik der Hirntodkonzeption
 

Wie sicher ist die Hirntod-Diagnose?
Die Hirntod-Feststellung beinhaltet eine große Anzahl von Einzeluntersuchungen, welche sich in vielfältiger Weise überschneiden. Durch Wiederholung der klinischen Untersuchungen innerhalb festgelegter Beobachtungszeiten, welche in Deutschland im internationalen Vergleich zu den längsten überhaupt gehören (in Schweden 25 Minuten, in den meisten Ländern 6-12 Stunden, 12-72 Stunden in Deutschland), wird eine zusätzliche diagnostische Sicherheit geschaffen. Bis heute konnte weltweit nicht ein einziger Fall nachgewiesen werden, in welchem nach sachgerecht durchgeführter Hirntod-Feststellung eine Umkehr des klinischen Verlaufes - oder gar ein Überleben - beobachtet wurde. Die Diagnose "Hirntod" ist damit wahrscheinlich die sicherste in der ganzen Medizin überhaupt.

Hirntod und Schwangerschaft – das "Erlanger Baby"
Am 5.10.92 erlitt eine 19jährige Frau bei einem PKW-Unfall schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen. Sie wurde in die Erlanger Universitätsklinik gebracht. Drei Tage später, am 8.10.92 wurden bei der Verletzten alle klinischen Zeichen eines Hirntodes festgestellt. Inzwischen war bei der Toten eine Schwangerschaft festgestellt worden, die trotz des Unfalls vollkommen intakt war und zum Zeitpunkt der Hirntodfeststellung etwa der 15. Schwangerschaftswoche entsprach.

Die Ärzte der Erlanger Universitätsklinik haben sich entschlossen, die Schwangerschaft durch Fortführung der intensivmedizinischen Behandlung aufrechtzuerhalten. 5 Wochen später kam zu einem plötzlichen Spontanabort; diesem waren einige Stunden vorher ein Fieberanstieg sowie Zeichen einer pneumonischen Infektion im Körper der hirntoten Mutter vorausgegangen.



Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (1990)

"Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden.

Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. 

Nach dem Hirntod fehlt dem Menschen zugleich die integrierende Tätigkeit des Gehirns für die Lebensfähigkeit des Organismus: die Steuerung aller anderen Organe und die Zusammenfassung ihrer Tätigkeit zur übergeordneten Einheit des selbständigen Lebewesens, das mehr und etwas qualitativ anderes ist als eine bloße Summe seiner Teile. Hirntod bedeutet also etwas entscheidend anderes als nur eine bleibende Bewusstlosigkeit, die allein noch nicht den Tod des Menschen ausmacht."


Wie stellt sich der Streit um den "Hirntod" in christlicher Ethik dar?
Stellungnahme der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg

Keine Einzelwissenschaft kann in Fragen, die Leben und Tod betreffen, eine Monopolstellung für sich in Anspruch nehmen. Die Gültigkeit ihrer Aussagen bleibt jeweils an die Voraussetzungen gebunden, denen sie verpflichtet ist. Dadurch ergeben sich wichtige Unterschiede zum Beispiel zwischen einer naturwissenschaftlich ansetzenden Medizin und einem theologischen Verständnis von Sterben und Tod.

In theologischer Perspektive zeigt sich eine doppelte Gefahr:
Zum einen ist eine weltweite Tendenz erkennbar, den Menschen nach Art einer kybernetischen Maschine oder nach Art eines Puzzles, das aus Teilen zusammengesetzt wird, misszuverstehen. Damit verbindet sich die Gefahr, andere Menschen als Ersatzteillager anzusehen und die Maßstäbe, nach denen Organe entnommen werden, aufzuweichen, um die benötigten Organe zu erhalten. Besonders gefährlich ist die These, die das Menschsein an die Bewusstseinsfähigkeit binden will und den Schutz des menschlichen Lebens nicht mehr prinzipiell gelten lässt.

Zum anderen ist es so, dass sich mit all diesen Stichwörtern bereits jetzt eine Organentnahmepraxis oder entsprechende Empfehlungen verbinden. Erwähnt werden muss etwa die Empfehlung der American Medical Association vom Mai 1995, anenzephale (d.h. ohne Großhirn geborene) Kinder zur Organentnahme zu benutzen. Die Gefahr besteht, dass diese Entwicklungen Einfluss auf das haben werden, was hierzulande für möglich gehalten wird und Praxis werden soll.

Gegenüber diesen Entwicklungen stellt christliche Ethik die Würde des Menschen in den Vordergrund, die frei bleiben muss von den Interessen anderer und sich Gott als dem Schöpfer und Herrn des Lebens verdankt. Auch das therapeutische Interesse findet an der Würde des Menschen eine unübersteigbare Grenze.

Die Gleichsetzung menschlichen Personseins mit dem messbaren Funktionieren von Gehirnaktivitäten folgt einem Menschenbild, das von technischen Regelkreismodellen geprägt wird und die Person des Menschen auf das Gehirn als Steuerungs- und Integrationsaggregat im Leib reduziert. Dadurch werden Gehirn und Körper des Menschen definitorisch voneinander getrennt und qualitativ voneinander unterschieden. Der Glaube hält demgegenüber an der leibseelischen Ganzheit des Menschen fest. Denn der Mensch hat nicht einen Leib und eine Seele und innerhalb des Leibes Organe, die sich vom Menschsein als nicht dazugehörig abtrennen ließen. Sondern der Mensch ist die komplementäre Ganzheit aus Leib und Seele samt allen Gliedern und Organen. Im Verständnis des Glaubens hat der Mensch sein Leben von Gott, der das Leben selbst ist. Redet der Glaube von der Seele des Menschen, so redet er davon, dass der Mensch personales Gegenüber zu Gott ist. Seele ist nicht an einem einzelnen Organ festzumachen.

Auch die theologische Ethik kann nicht beweisen, dass "hirntote" Menschen noch etwas empfinden, Sie sieht aber keinen zwingenden Grund dafür, die an "Hirntoten" beobachtbaren Lebenszeichen nicht als solche Ernstzunehmen. Das Leben, das durch künstliche Beatmung erhalten wird, ist das eine Leben, das jeder als Gabe Gottes hat. Die Frage, wie lange es künstlich erhalten werden soll oder darf, berührt die Würde des Menschen. Es gibt auf sie keine einfachen Antworten.

Eine christliche Ethik kann aber in diesem Zusammenhang nicht übersehen, dass Organtransplantation dazu dienen kann, Leben zu retten oder die dauerhafte Abhängigkeit von gravierenden medizinischen Eingriffen zu überwinden. Der ethische Konflikt, um den es geht, ist daher der Konflikt zwischen dem Interesse, das Leben eines anderen zu erhalten, und dem Interesse, die Würde Sterbender zu wahren. In diesem Konflikt kann es ein Zeichen der Liebe zum Mitmenschen sein, der Organentnahme zugunsten eines anderen zuzustimmen. Aber ein Zeichen der Liebe bleibt eine solche Zustimmung nur, wenn sie freiwillig gegeben wird. Jede Form des Zwangs würde ihr den Charakter der Tat der Liebe gerade nehmen.

Konsequenzen für die Organentnahme
Klar ist, dass angesichts so schwieriger medizinischer und ethischer Probleme die Gesellschaft kein Recht auf die Organe ihrer einzelnen Mitglieder beanspruchen kann. Auch ein schweres Leiden rechtfertigt es nicht, einen Anspruch auf ein Organ eines anderen zu begründen. Denn Organe müssen Menschen entnommen werden, und das bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Integrität anderer Menschen.

Ist dann für Christen eine Beteiligung an der Organtransplantation möglich? Wir meinen: Ja - sofern durch eine Organgabe die Liebe zu einem leidenden Mitmenschen ausgedrückt werden soll. Jesus hat davon gesprochen, dass jemand sogar sein Leben für seine Freunde geben kann* - und er ist diesen Weg selbst gegangen. Für manche ist der Begriff des Opfers eine Hilfe, diese Möglichkeit zu beschreiben. Sie setzt Freiwilligkeit voraus. Sie kann nicht zur Pflicht gemacht werden. Organspende ist keine Bringschuld.

* Johannes-Evangelium 15,13
Stellungnahme der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg
  


Streit um den letzten Atemzug
(Aus "Stern", 19.6.95)

"...Wann ist der Mensch tot?
Die sinkende Bereitschaft zur Organspende und das geplante Transplantationsgesetz haben die Bonner Gesetzgeber unversehens mit dieser heiklen Frage konfrontiert. Bislang war die Definition des Exitus mit all ihren Grauzonen ausschließlich den Ärzten überlassen.

Mit dem neuen Gesetz, das mehr Vertrauen bei der Organspende schaffen soll, wird das anders. Erstmals soll der Begriff 'Hirntod' in Paragraphen gegossen werden. Die Parlamentarier sind überfordert. 'Welche Gründe sprechen für den Hirntod als Todesdefinition?' will der Gesundheitsausschuss in dieser Woche von Experten wissen. Die Unsicherheit hat ihre Gründe, denn der Mensch stirbt ohne umfassende Gewalteinwirkung nicht schlagartig, sondern in mehreren Phasen. Stets ist es das Ende eines einzelnen Organs, dessen Versagen nach und nach die anderen zur Aufgabe zwingt. Nur: Heute lässt sich fast jedes Körperteil zumindest zeitweise durch Apparate ersetzen. Bis zum endgültigen Stillstand des Blutkreislaufes gilt der Mensch als lebend. Mit einer Ausnahme: Bei 'irreversiblem Ausfall der gesamten Hirnfunktion' gilt der Mensch als tot, selbst wenn Beatmungsmaschinen den restlichen Organismus am Leben halten. So hat es 1982 die Bundesärztekammer festgelegt. Diese Definition ermöglicht die Entnahme von bis zuletzt durchbluteten Organen bei Toten.

Gesundheitsminister Horst Seehofer ist sich denn auch sicher: 'Der Hirntod ist der Tod des Menschen.' Tatsächlich bezweifelt niemand, dass der Tod des Gehirns ein unumkehrbarer Vorgang ist, der ohne Beatmungsmaschine zum Kreislaufstillstand führt. Noch nie ist ein Hirntoter wieder aufgewacht. Die Diagnose des Hirntodes ist eindeutig, mit der Prüfung von Reflexen und technischen Verfahren (Messung der Hirnströme und Blutversorgung) lässt sie sich mit höchster Sicherheit treffen. Doch Juristen sind pingeliger als Mediziner. Aus dem Tod des Gehirns folge nicht zwingend die Gleichsetzung mit dem Tod generell, meint Wolfram Höfling, Mitglied der Expertengruppe 'Wissenschaftler für ein verfassungsgemäßes Transplantationsgesetz'.

Der Gießener Professor für Staatsrecht: 'Niemand kann wissen, ob in dem beatmeten Organismus der Sterbeprozess wirklich abgeschlossen ist. Nach Verfassungsgrundsätzen muss daher im Zweifel für das Leben entschieden werden.' Transplantationsmediziner jedoch betonen, die Entnahme von Organen aus Hirntoten, die rechtlich als noch nicht gestorben gelten, käme, selbst bei vorausgehender Einwilligung des Spenders, verbotener aktiver Euthanasie, künstlicher Lebensverkürzung, gleich. Das Ende der Organverpflanzung in Deutschland? Die Juristen bauen eine Brücke: Mit Euthanasie habe die Organentnahme bei einem 'lebenden Hirntoten' nichts zu tun. Im Gegenteil: Ein erklärter Spender mit abgestorbenem Gehirn würde ohne Beatmung sofort einen Kreislaufstillstand erleiden, also endgültig sterben. Indem die Ärzte ihn künstlich beatmeten, verkürzten sie nicht sein Leben, sondern verlängerten es. Organspende bleibe weiter möglich... "
 



 

Organtransplantation - wissen wir, was wir tun?
Frank Meyer, Allgemeinmediziner

"...Wer die zweckgerichtete "Hirntod"-Definition in Ihrer Unwissenschaftlichkeit ablehnt, will zumeist nicht zulassen, daß Menschen in diesem Stadium des Sterbevorganges ohne ihre vorherige Einwilligung Organe entnommen werden dürfen - hierüber besteht ein breiter Konsens. Umstritten auch unter Kritikern der Gleichsetzung des "Hirntodes" mit dem Tod des Menschen ist, wie die Organentnahme und -verpflanzung mit Einverständnis des Patienten zu beurteilen ist. Dürfen wir Patienten mit irreversiblem Ausfall der Hirnfunktionen, nachdem wir zu der Überzeugung gelangt sind, daß auch sie noch am Leben sind, dennoch den aktiv und vorsätzlich lebensbeendenden Eingriff der Organentnahme zumuten, sofern ihr Einverständnis vorliegt? Dürfen wir es erlauben, müssen wir es dulden? - So lauten die Fragen in ethischer und rechtlicher Hinsicht.

Die Kritik an der Für-Hirntot-Erklärung von Sterbenden ist nicht neu. An welche Grenzen das Denken bei der Definierung des Todes zunächst stößt, hat der Philosoph Hans Jonas, der der Vorverlegung des Todeszeitpunktes im Dienste der Transplantationsmedizin von Anfang an kritisch entgegengetreten ist, in seinen Arbeiten zur medizinischen Ethik aufgezeigt: Solange wir die genaue Grenzlinie zwischen Leben und Tod nicht kennen, sind wir gehalten, in dieser "Zone wesentlicher Ungewissheit mehr zu einer maximalen als zu einer minimalen Bestimmung des Todes hinzuneigen." Das heißt: "Hirntod plus Herztod plus jeder sonstigen Indikation, die von Belang sein mag". "Der Patient", so Jonas, "muß unbedingt sicher sein, daß sein Arzt nicht sein Henker wird, und keine Definition ihn ermächtigt, es je zu werden." Der Organspendeausweis - eine "Lizenz zum Töten"?...

Was bedeutet es für ihn, wenn in der Vorbereitungsphase zur Organentnahme intensivste medizinische Bemühungen angestellt werden, um optimale Voraussetzungen für die Transplantation zu schaffen? Einerseits wird der Sterbevorgang verlängert, andererseits wird er mechanisiert. Wird das Sterben damit auch erschwert oder behindert?

Was bewirkt es bei dem Sterbenden, wenn der Tod abrupt durch das Einleiten der Kühlflüssigkeit im Austausch gegen das körperwarme Blut eintritt, unmittelbar bevor oder während die Organe entnommen und Beatmung und Kreislauf aufrechterhalten werden?

Können wir überhaupt vom Tod des ganzen Menschen reden, solange einzelne Teile des Ganzen noch am Eigenleben gehalten werden? Was bedeutet es, in Teilen statt im Ganzen zu sterben? - Ein Mensch, der nicht voll inkarniert ist, tritt in der physischen Welt als ein in mancher Hinsicht Behinderter auf. Welche Folgen hat es für den geistigen Menschen nach dem Tode, wenn seine Exkarnation nur unvollständig oder zeitlich verzögert erfolgt?

Welche Auswirkungen hat es auf das nachtodliche Leben des Explantierten, wenn seine Organe vital konserviert auf einen anderen Menschen übertragen werden und dort in Wechselwirkung mit einem fremden Organismus treten?

...Auch wenn sich ein Mensch aus einer Opferhaltung heraus freiwillig für die Organentnahme zur Verfügung gestellt hat, entbindet uns das nicht von der ärztlichen Verpflichtung, in erster Linie nicht zu schaden. Wenn wir das Sterben im anthroposophischen Sinne als geistigen Geburtsvorgang und die Gedanken von Reinkarnation und Karma als berechtigt ansehen, dann sind die folgenden Bedenken angebracht:

1. Eingriffe in Vorgänge des Werdens, die wir nicht voll durchschauen, sind unethisch. Wenn wir Sterben und nachtodliches Leben als komplexen Entwicklungsvorgang betrachten, dann ist das Risiko, dass wir Schaden anrichten zu hoch, als dass wir uns Eingriffe erlauben könnten, die nicht mehr unmittelbar durch den ärztlichen Auftrag diesem konkreten Menschen gegenüber (ihm zu helfen, ihn zu begleiten, sein Leiden zu lindern) gedeckt sind.

2. Das transplantierte Organ steht in Wechselwirkung mit dem Organismus des Empfängers. Die Wirkungen auf den Empfänger können wir, zumindest, was die physische Seite anbetrifft, studieren und auch in gewissem Maße beeinflussen. Die Rückwirkungen auf den Explantierten, der bereits den Weg in die geistige Welt angetreten hat, kennen wir weder, noch können wir sie beeinflussen.

3. Vorausgesetzt, wir schenken dem Empfänger durch die Übertragung tatsächlich Lebenszeit und Lebensqualität (auch das Gegenteil kann der Fall sein), so wissen wir nicht, welche karmischen Konsequenzen das für das Verhältnis von Spender und Empfänger in einer späteren Inkarnation haben wird.

...Solange wir uns, nach besten Wissen und Gewissen, am individuellen Patienten orientieren, dürfen wir hoffen, in Einklang mit dem zu handeln, was das Schicksal dieses Menschen, was er selbst will. Das sollte menschengemäße, humane Medizin allen posthumanen Ideologien und Verführungen zum Trotz zu leisten versuchen. Individuelle Zuwendung - auch im Angesicht des Sterbens - ist eben unteilbar . Die Abwendung von Individuum dagegen ist der Sündenfall der modernen Medizin. Sie beginnt spätestens dann, wenn wir in dem Sterbenden einen "Spender" sehen.



 

Zur pragmatischen Umdefinierung des Todes

(Aus: Hans Jonas: "Technik, Medizin und Ethik")

..." Die Grenzlinie zwischen Leben und Tod ist nicht mit Sicherheit bekannt, und eine Definition kann nicht Wissen ersetzten.

Der Verdacht ist nicht grundlos, dass der künstlich unterstützte Zustand des komatösen Patienten immer noch ein Restzustand von Leben ist (wie er bis vor kurzem auch medizinisch allgemein angesehen wurde). D.h. es besteht Grund zum Zweifel daran, dass selbst ohne Gehirnfunktion der Mensch völlig tot ist. In dieser Lage unaufhebbaren Nichtwissens und vernünftigen Zweifeln besteht die einzig richtige Maxime für das Handeln darin, nach der Seite vermutlichen Lebens hinüberzulehnen. 

Daraus folgt, dass Eingriffe......unter keinen Umständen an einem menschlichen Körper stattfinden dürfen, der sich in diesem äquivoken bzw. Schwellenzustand befindet....
 
 


 


Kritik der Hirntodkonzeption
K. P. Jörns

(aus: K. P. Jörns: Organtransplantation - Eine Anfrage an unser Verständnis von Sterben, Tod und Auferstehung. Zugleich eine Kritik der Schrift der Kirchen "Organtransplantationen". In: J. Hoff/J. von der Schmitten: Wann ist der Mensch tot? Reinbek 1995)

"Die Explantation und Transplantation von Organen ist eine Möglichkeit für uns Menschen, mehr nicht. Sie ist und bleibt eine problematische Möglichkeit, weil sie den Grenzbereich zwischen Leben und Tod und deshalb Stationen des Menschseins betrifft, die sich unserer reflektierbaren Erfahrung entziehen und darum wissenschaftlich immer mit einem wissenschaftstheoretisch unaufhebbaren Irrtums-Vorbehalt belastet bleiben. 

Es ist die Aufgabe der Theologie, auf dieses Dilemma hinzuweisen. Sich für oder gegen die Organtransplantation zu entscheiden, wird von den Prämissen des Denkens und Fühlens bestimmt, die für die Menschen jeweils gelten. Niemand, auch die Kirche nicht, hat das Recht, von den eigenen Prämissen her die Prämissen anderer in Richtung auf die Organ-"Spenden" zu majorisieren..Ich sehe es als ein unerlaubtes Verfahren an, wenn das christliche Liebesgebot, das der Gemeinde Christi gilt, dazu herhalten muss, ein "Lebensrecht" im Sinne eines Lebensverlängerungsrechts oder eines Rechts auf Verbesserung der Lebensqualität durch Implantation fremder Organe zu begründen. Ist ein solches Anspruchsdenken erst einmal praktisch etabliert und die Organ-"Spende" damit zugleich zur Pflicht gemacht, so ist prinzipiell kein Sterbender mehr davor bewahrt, als "Spender"behandelt zu werden, wenn er in Todesnähe gerät. 

Und dann ändert sich die Optik total: Die ca. 30000 Toten jährlich, die durch Unfall oder Suizid sterben, könnten dann irgendwann sogar dem Gesetzgeber angesichts des hohen Organbedarfs als ein Spekulationsposten erscheinen, an dessen Verminderung kein wirkliches Interesse besteht."

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