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Therapeutisches Konen
 
 
 
Wolfgang Huber
Die Verheißungen des „therapeutischen Klonens“ -
heiligt der Zweck die Mittel?

Wer heute der embryonalen Stammzellenforschung zustimmt, wird sich morgen dem therapeutischen Klonen nicht verweigern können. Erneut wird man dann sagen, daß die Hoffnung auf Heilung diesen Schritt erfordert. Schon in dem Ausdruck „therapeutisches Klonen“ verbinden sich ja Heilung und Fortschritt, Hilfe und Zukunftsoffenheit, Moral und Wissenschaft aufs Schönste. Wer sich dagegen auflehnt, hat es schwer: Er gilt als unbarmherzig und fortschrittsfeindlich zugleich. Ist es nicht wahr, daß die Fortschritte der Wissenschaft in den Dienst des Lebens gestellt werden sollen? Müssen wir nicht froh sein, wenn wirksame Mittel gegen Multiple Sklerose, Parkinson oder Alzheimer gefunden werden? Wäre es nicht ein Segen, wenn Patienten, die auf ein neues Herz angewiesen sind, sich nicht mehr vor der Abstoßungsreaktion fürchten müssen, weil dieses Herz aus geklonten Stammzellen entwickelt wurde?

Soviel Zukunftsmusik in solchen Fragen auch stecken mag - sie sind alle zu bejahen. Eine Wissenschaft, die darauf aus ist, Leiden zu mindern, verdient Unterstützung. Wirksame Mittel gegen heute noch unheilbare Krankheiten sind zu begrüßen. Und Ersatzorgane aus eigenen Stammzellen sind erfreulicher als ein Schweineherz.

Aber der Zweck heiligt nicht das Mittel. Erneut muß man sagen: Es ist eine Täuschung, wenn man wegen des guten Zwecks die Kritik am Mittel zurückweist. Heilen um jeden Preis, die Verminderung des Leidens „auf Teufel komm 'raus“ rückt auch den guten Zweck als solchen ins Zwielicht. „Therapeutisches Klonen“ erscheint mir als ein beschönigender Ausdruck. Es soll ein Embryo produziert werden, der nach der „Methode Dolly“ von einem lebenden Menschen geklont wurde. Ihm werden embryonale Stammzellen entnommen, aus denen Blutzellen, Nervenzellen, Muskelzellen oder eines Tages ganze Organe entwickelt werden. Das ist in Wahrheit verbrauchende Embryonenforschung mit therapeutischer Verheißung. Embryonen werden produziert, die nur Material bereitstellen sollen. Der Embryo gilt nichts; daß er ein Mensch im Werden ist, wird ignoriert; er ist nur ein Mittel: er wird instrumentalisiert.

Denen, die einen nächsten Schritt befürchten, wird beruhigend gesagt, einen solchen Schritt habe niemand im Sinn. Wird auch nicht im nachhinein gesagt werden, „leider“ habe man zu einem früheren Zeitpunkt den „Rubikon“ überschritten, nun sei kein Halten mehr? Wer therapeutisches Klonen betreibt, hat den Schritt zum reproduktiven Klonen bereits vollzogen. Doch reproduktives Klonen will niemand - so wird beruhigend gesagt. Aber der durch Klonen erzeugte Embryo kann ohne jede Schwierigkeit genauso einer Frau implantiert werden wie ein anderer Embryo aus dem Reagenzglas. Es ist überhaupt nicht zu erkennen, wie der Übergang dazu verhindert werden soll. Wer klont, der klont.

5.3. Die rechtspolitische Herausforderung - die moralische Widerstandskraft

In Deutschland steht einstweilen das Embryonenschutzgesetz von 1990 dagegen. Diejenigen, die seine Veränderung fordern, sagen unter anderem, dieses Gesetz schütze Embryonen in der Petrischale wirksamer als Embryonen im Mutterleib. Das stimmt nicht nur, ich habe versucht, es zu erklären. Am Embryo im Mutterleib kann sich ein Konflikt entzünden; denn nun muß nicht nur der Embryo geschützt werden, sondern auch die Mutter; und diese Mutter empfindet den Konflikt, denn der Embryo, der Fötus, das Kind ist ein Teil von ihr selbst. Beide, Mutter und werdendes Kind, in den Blick zu nehmen, ist deshalb die Aufgabe, auch die Aufgabe der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftskonflikt. Eine solche Regelung ist notwendigerweise ein Kompromiß. Wer dem Kompromiß generell entgehen wollte, wird zwangsläufig unbarmherzig. Er beschwört entweder das Lebensrecht des werdenden Lebens und ignoriert die Lage der Mutter; oder er verficht das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und mißachtet das Lebensrecht des Kindes. Gerade in einer so schwierigen Frage muß man deshalb sagen: Lieber ein Kompromiß als pure Unbarmherzigkeit.

Eine Beziehung zwischen Mutter und Embryo gibt es, so sahen wir, auch bei dem in vitro erzeugten Embryo. Dennoch ist dieser dem menschlichen Zugriff noch viel leichter ausgesetzt als der Embryo im Mutterleib. Deshalb ist es richtig, daß er stärker geschützt wird.

Nun aber droht das Gegenteil. Jetzt soll die Rechtsstellung des Embryos im Labor weit schwächer werden als im Mutterleib. Ein „Ding“ soll es sein, mit dem man alles machen kann, was man um eines vermeintlich guten Zweckes willen für nötig hält. Vor allem soll es erlaubt sein, ihn zu töten. Zu nichts anderem wird er nämlich im Fall des therapeutischen Klonens produziert.

Als einen „himbeerfarbenen Klumpen“ hat einmal ein hoher Richter den menschlichen Embryo in seinen frühen Entwicklungsstufen bezeichnet. Unterschwellig hieß das: Man braucht ihn nicht so wichtig zu nehmen; er ist ein „Ding“, keine Person, ein „etwas“, kein „jemand“. Von „Klumpen“, „Zellhaufen“, „Zellwänden“ ist auch heute wieder die Rede, um unsere moralische Widerstandskraft zu unterlaufen. Das Staunen über das Wunder des Lebens soll uns ausgetrieben werden. Meine Überzeugung ist in der  letzten Zeit zusätzlich gewachsen, die sagt: Gibt man diesem Denken nach, dann wird auch der noch verbliebene Schutz für den Embryo im Mutterleib zusammenstürzen wie ein Kartenhaus. Der Abtreibungskompromiß landet auf dem Müllhaufen der Geschichte. Nicht nur im Reagenzglas, auch im Mutterleib ist der Embryo dann nur noch ein Ding.

Alles rechtfertigt man mit der Absicht, ein Leben ohne Leiden zu ermöglichen. Aber wer die Verletzlichkeit des Menschen ignoriert, ignoriert den Menschen überhaupt. Folgen hat das nicht nur für den Embryo. Der Mensch hört auf, eine Person zu sein. Seine Würde löst sich auf.

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Die Diskussion der letzten Monate hat die Debatte noch einmal eröffnet, mit der Berliner Rede des Bundespräsidenten und mit einem markanten Interview der Bundesjustizministerin als besonders gewichtigen Beiträgen. Diese Neuaufnahme der Debatte geschah hoffentlich rechtzeitig genug. Auch der neugebildete Nationale Ethikrat wird daran gemessen werden, was er zu dieser Frage beiträgt.

Ist es nicht an der Zeit, daß wir auch neu den Mut entwickeln, von der Heiligkeit des Lebens zu reden und von der Würde der Person, nicht nur vom „therapeutischen Klonen“? Eine solche Debatte kann gewiß nicht auf Deutschland beschränkt sein, sie muß international geführt werden. Eine Verständigung in Europa ist nötig. Das kann aber nicht eine Verständigung auf dem niedrigsten Niveau sein. Mich beeindrucken die Nachrichten darüber, daß man in Großbritannien der schnellen Entscheidung für embryonale Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen nicht recht froh wird. Auch dort kommt die Diskussion neu in Gang. An ihr sollten wir uns beteiligen - in Europa im ganzen ebenso wie auch hier in Ulm.
 Der ganze Vortrag zu Ethik und Gentechnik

 


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